Clearingstelle Kinderschutz Münster
Alicia Breitsprecher
Kinderschutzambulanz
Fachliche Leitung
Tel. 0251 41854-0
kinderschutzambulanzdrk-muenster.de
Melchersstraße 55
48149 Münster
Die Clearingstelle Kinderschutz Münster ist ein interdisziplinäres, einzelfallorientiertes Fach- und Beratungsgremium für Fachleute, die professionell mit Kindern und Familien aus Münster beschäftigt sind.
Sie hat den Auftrag, eingegangene Hinweise und Verdachtsmomente auf sexuellen Missbrauch, körperliche und emotionale Misshandlung sowie Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen multiprofessionell zu beurteilen und das notwendige fachliche Vorgehen hinsichtlich des Kinderschutzes (gemäß §§ 8a, 42 SGB VIII und für das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII) aufeinander abzustimmen.
Jeder Fall wird grundsätzlich anonym behandelt.
Die personelle Besetzung
Die Clearingstelle ist mit autorisierten, besonders geschulten Mitarbeitenden der beteiligten Institutionen besetzt:
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Stadt Münster)
Kommunaler Sozialer Dienst
Kinderschutzbeauftragte
Sandra Krome / Nathalie Schütte - Ärztliche Kinderschutzambulanz des DRK Münster
Susanne Egerding / Alicia Breitsprecher - Polizei Nordrhein-Westfalen Münster
Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz
Alexandra Bruns / Martina Habeck - Gesundheits- und Veterinäramt (Stadt Münster)
Dr. Dagmar Schwarte / Dr. Tina Schnabel - Dr. Ilka Muth, Richterin am Oberlandesgericht
Was wir für Sie tun können
In allen Fällen, in denen Vernachlässigung, Kindesmisshandlung und/oder sexueller Missbrauch vorliegen bzw. ein Verdacht besteht, können Sie sich über eine der beteiligten Institutionen an die Clearingstelle wenden. Wir bieten Ihnen dazu fachliche Orientierung.
Nach Würdigung und Beratung des Falles bereiten wir mit Ihnen eine Entscheidung über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte vor. Diese Beratung umfasst im Wesentlichen die verbindliche Absprache darüber, ob und in welcher Reihenfolge hinsichtlich des Kinderschutzes therapeutische, (gerichts-)medizinische, familiengerichtliche und/ oder strafrechtliche Schritte aufeinander abgestimmt werden können und welche darüber hinausgehenden Hilfen eingeleitet werden sollten. Wir nennen und vermitteln Ihnen ggf. die zuständigen Ansprechpersonen.