Welche Möglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich kann das DRK Münster im Testament auf zwei Wegen berücksichtigt werden. Wird die Hilfsorganisation etwa als Erbe eingesetzt, gehen neben dem Vermögen auch alle Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Verbindlichkeiten oder Verträge, auf das DRK über. „Mit einem Vermächtnis dagegen werden bestimmte Werte vermacht, zum Beispiel ein konkreter Geldbetrag, Schmuck oder eine Briefmarkensammlung, eine Immobilie oder auch Wertpapiere“, erklärt Nina Heckmann.
Dem DRK helfen diese Mittel, vielfältige Projekte zu realisieren, zum Beispiel in der Jugendarbeit oder bei der Ausbildung von Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz. „Es muss gar nicht das große Vermögen sein“, betont Heckmann: „Auch mit kleinen Beträgen lässt sich Großes leisten.“
Wer sich mit der Idee zu einer Testamentsspende befasst, möchte damit das Leben anderer zum Besseren wenden. Werden dabei keine konkreten Vorgaben, setzt das DRK die Gelder grundsätzlich dort ein, wo sie zum Zeitpunkt des Erbfalls am dringendsten gebraucht werden. Möchte jemand ein bestimmtes Projekt bedenken, sollte die Person unbedingt im persönlichen Gespräch mit uns abstimmen, welche Möglichkeiten es dafür gibt. In jedem Fall erreicht die Hilfe zu 100 Prozent das Ziel: Weil das Rote Kreuz als gemeinnützig anerkannt ist, muss es weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer bezahlen. Daher kommt jede testamentarische Zuwendung ungeschmälert der Arbeit des DRK zugute.
Sie überlegen, eine Testamentsspende zu machen?
Wie Sie am besten anfangen:
- Machen Sie sich Gedanken, was Ihr letzter Wille ist.
Möchten Sie ein bestimmtes Projekt bedenken? Was oder wieviel möchten Sie aus Ihrem Erblass vermachen? - Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und besprechen Sie Ihren Wunsch mit uns.
Wenn Sie mögen, stellen wir Ihnen gern den Ratgeber für Testament und Nachlass zur Verfügung. - Bevor Sie eine Entscheidung treffen:
Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder guten Freunden und erzählen Sie ihnen von Ihrem Wunsch.