Kinderschutz – ein ungewöhnliches Arbeitsfeld für das DRK? Sicher, es gibt nicht viele Kinderschutzambulanzen in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes. Aber Kinderschutz greift mindestens drei der Rotkreuz-Grundsätze auf: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität.
„Gerade die Unparteilichkeit im Sinne der Hilfe allein nach dem Maß der Not ist eine Besonderheit der Kinderschutzambulanz,“ betonte Lothar Grauthoff, Vizepräsident des DRK Münster, „denn es werden nicht nur Therapien für Kinder und Jugendliche angeboten, die Opfer von sexueller bzw. körperlicher Misshandlung geworden sind. Die Kinderschutzambulanz arbeitet auch mit sexuell übergriffigen Kinder und Jugendliche, denn fast alle von ihnen haben selbst entsprechende Misshandlung erfahren.“
Den Fachvortrag hielt Monika Egli-Alge vom Forensischen Institut Ostschweiz zu der Fragestellung, wie der Opfer-Täter*innen-Spaltung entgegengewirkt werden kann und die Kooperation in der Arbeit mit Opfern sexueller Gewalt und mit sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen gefördert werden kann.
In der anschließenden von Silvia Stoll moderierten Podiumsdiskussion zeigten Dr. med. Michael Böswald, Chefarzt der Kinder- und Jugendmedizin im St. Franziskus-Hospital Münster, Prof. Dr. med. Georg Romer, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der WWU Münster, Ulrich Schambert, Präsident des Landgerichts Münster, Prof. Dr. med. Dieter Seifert, Ärztlicher Direktor Forensische Psychiatrie, Christophorus Klinik der Alexianer, allesamt Mitglieder des Beirats der Ärztlichen Kinderschutzambulanz, sowie Sandra Krome, Kinderschutzbeauftragte der Stadt Münster, folgende Lehren aus dem sogenannten Missbrauchskomplex Münster auf:
Sexuelle und/oder körperliche Gewalt wird sich leider nicht vollständig verhindern lassen. Aber gerade in multiprofessionellen Teams, wie dem der ÄKSA, und in der interdisziplinären Zusammenarbeit in Netzwerken mit kurzen Wegen, wie dem Beirat der ÄKSA und der Clearingstelle liegt die Chance, mit Kraft und Haltung nach immer neuen Lösungen im Kinderschutz zu suchen. Wenn dann neue Ansätze, wie z. B., ob ein Childhood-Haus gegebenenfalls etabliert werden soll, müssen immer auch die bereits bewährten Strukturen einbezogen werden.