Nach Feststellung eines Pflegegrades (1 - 5) hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf den sogenannten Entlastungbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Dieser dient der Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie beispielsweise:
Hierfür können - wie bei der Hauswirtschaft - z. B. der Entlastungsbeitrag, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder eine private Beauftragung, genutzt werden. Die Kostensätze unterscheiden sich je nach Auftragsgrundlage. Die Abrechnung von Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. D. h. der Pflegedienst schließt den Vertrag direkt mit Ihnen ab, Sie erhalten die Rechnung und reichen diese zur Erstattung bei der Pflegekasse ein. Solche Betreuungsleistungen dürfen ausschließlich durch zugelassene Pflegeeinrichtungen oder Betreuungseinrichtungen erbracht werden. Die Ausgestaltung der Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen geschieht individuell und ganz nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten.
Unsere Leistungen entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis. Gerne machen wir auch individuelle Angebote. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Tipp: Beantragen Sie die notwendigen Leistungen auf Grundlage des individuellen Angebotes im Vorfeld bei der Pflegekasse, um eventuellen Ablehnungen der Rechnungen vorzubeugen.