Unser Pflegeverständnis
Das DRK steht für Menschlichkeit, soziale Fürsorge und Gleichbehandlung aller Menschen. Dabei stehen Würde, Wohlbefinden und Selbstbestimmung im Vordergrund.
So pflegen wir:
- Wir pflegen nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit von Körper, Geist und Seele und orientieren uns dabei an den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Problemen der Menschen. Das soziale Umfeld, die Biographie, die Lebensbedingungen und vor allem die psychische Situation der zu Pflegenden werden berücksichtigt.
- Wir setzen gezielt die aktivierende Pflege ein. Das bedeutet, dass die Wahrung bzw. Wiederherstellung der Selbständigkeit der Pflegepatient*innen unser pflegerisches Handeln bestimmen.
- Wir wahren jederzeit das ausgewogene Verhältnis zwischen Nähe und Distanz.
- Wir arbeiten professionell und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
- Wir verstehen uns als interdisziplinäres Team, das Kontakte zu Kolleg*innen, Ärzt*innen, Therapeut*innen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen pflegt. So erreichen wir eine optimale Versorgung unserer Pflegepatient*innen.
- Angehörige sind - auf Wunsch - Partner*innen in der Pflege. Sie erhalten Unterstützung, Beratung, Schulung und Entlastung. Dabei helfen wir, die Grenzen der Belastbarkeit zu erkennen.
Beratung zur Pflege
Beratung ohne Folgeauftrag
Sie möchten einen Pflegegrad beantragen oder Widerspruch gegen einen Leistungsbescheid der Pflegekasse einlegen und benötigen dabei Unterstützung? Kein Problem! Gerne beraten und unterstützen wir Sie, auch wenn Sie später nicht Kund*in beim DRK werden möchten:
- Wir analysieren die Situation gemeinsam mit Ihnen und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
- Wir bereiten gemeinsam einen Antrag auf eine Einstufung sowie den Besuch des MDK vor.
- Wir begleiten und unterstützen Sie im Rahmen der Begutachtung.
- Wir prüfen Ihren Leistungsbescheid und beraten Sie im Hinblick auf Widerspruchsverfahren.
Sie haben einen individuellen Beratungswunsch? Gerne! Bitte fragen Sie hierzu ein unverbindliches Angebot an. Für alle anderen Beratungen finden Sie eine Übersicht der Leistungsinhalte und Preise in unserem Leistungsverzeichnis.
Beratung nach §37.3 SGB XI
(Verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeldleistungen)
Wer in einen Pflegegrad eingestuft ist, muss sich in regelmäßigen Abständen durch einen Pflegedienst beraten lassen. Wir führen diese Pflegeberatung mit erfahrenen Pflegefachkräften direkt bei Ihnen Zuhause durch. Dabei beurteilen unsere Pflegefachkräfte Ihre häusliche Pflegesituation. Ferner prüfen sie, ob weitere personelle Unterstützung, Pflegehilfsmittel oder eine Höherstufung sinnvoll sind. Auch geben sie alltagspraktische Tipps für die Pflegesituation Zuhause.
Die Kosten für diese Beratung trägt in der Regel die Pflegekasse.
Körperbezogene Pflege
Als körperbezogene Pflege (Grundpflege) werden alle Leistungen in Bezug auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität bezeichnet.
Der DRK-Pflegedienst kann Ihnen im Bereich der körperbezogenen Pflege Unterstützung u. a. bei den folgenden Tätigkeiten anbieten:
- Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- Hilfe beim Waschen/Duschen oder Baden
- Kämmen und Rasieren
- Hilfe bei Toilettengängen und Wechseln von Vorlagen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Begleiten bei Aktivitäten
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Leistungen der körperbezogenen Pflege werden bei vorhandener Einstufung in einen Pflegegrad in der Regel über die Pflegekasse finanziert und können bei gesetzlich Versicherten direkt mit dieser abgerechnet werden. Doch auch wer in keinem Pflegegrad eingestuft ist, kann die Hilfe ambulanter Dienste in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und machen Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.
Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen werden in Leistungskomplexen geplant, durchgeführt und abgerechnet. Die Leistungskomplexe sind NRW-weit einheitlich und vergleichbar geregelt.
Beispiel Leistungskomplex 1 "Ganzwaschung" beinhaltet:
- das An- und Auskleiden
- die Ganzkörperwaschung bzw. Duschen
- die Hautpflege
- das Trocknen der Haare
- die Mundhygiene
Unsere Leistungen entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Behandlungspflege
Neben der körperbezogenen Pflege ist ein weiterer Schwerpunkt der ambulanten Versorgung Zuhause die Behandlungspflege. Sie sichert die ärztliche Therapie und wird - sofern eine Genehmigung vorliegt - von der Krankenkasse finanziert. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die z. B. aufgrund einer Erkrankung notwendig sind. Diese können unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad notwendig sein.
Ärzt*innen haben die Möglichkeit, Leistungen zu verordnen, die der Pflegedienst bei Ihnen Zuhause durchführt, um die verordnete ärztliche Therapie zu sichern oder einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Dies sind z. B.
- Richten oder Verabreichen von Medikamenten
- Blutzuckermessung und Insulingabe
- Verabreichen von Injektionen und Infusionen
- An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundverbände
- parenterale Ernährung über einen Port
Unsere Leistungen entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Verhinderungspflege
Oftmals übernehmen Angehörige oder Freund*innen Pflegetätigkeiten und sind bei den Pflegekassen als "Pflegepersonen" eingetragen. Diese privaten Pflegepersonen können durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert sein. Hierzu gibt es die Verhinderungspflege. Sie dient dazu, den fehlenden Menschen kurzfristig zu ersetzen. Voraussetzungen dafür sind, dass Sie bereits sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft sind und dass die Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen ist.
Die Verhinderungspflege kann Zuhause durch einen Pflegedienst stundenweise erbracht werden. Hierzu muss vor Leistungsbeginn ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Der Pflegedienst kann Leistungen im Rahmen von 1.612 € kalenderjährlich erbringen. Die Leistungen, die für diesen Betrag erbracht werden sollen, können frei gestaltet werden. Sie können sowohl Leistungen der körperbezogenen Pflege als auch der hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuung enthalten. Die Leistungen werden vom Pflegedienst stundenweise abgerechnet. Die Abrechnung von Verhinderungspflege erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Das heißt: der Pflegedienst schließt mit Ihnen direkt einen Vertrag ab, Sie erhalten danach auch die Rechnung und reichen diese anschließend zur Erstattung bei der Pflegekasse ein.
Wir bieten die Verhinderungspflege in Modulform an. Unsere Leistungen entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Serviceleistungen
Häufig sind wichtige Aufgaben rund um die Pflege selbst zu erbringen. Hierzu zählen beispielsweise:
- das regelmäßige Einlesen der Krankenkassenkarte in der Arztpraxis
- das Bestellen und Abholen von Medikamenten oder Verbandsmitteln
- das Organisieren der neuen Verordnung für Häusliche Krankenpflege und der Kostenübernahme
- das Besorgen von Überweisungen zu Fachärzt*innen
- die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- und vieles mehr
Gerne sind wir Ihnen als Pflegedienst auch dabei eine Hilfe. Gemeinsam mit unseren Münsteraner Kooperationspartner*innen bieten wir Ihnen diese und weitere Serviceleistungen an.
Bitte entnehmen Sie unsere Leistungen unserem Leistungsverzeichnis. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Unser Netzwerk
Bei einer Pflegebedürftigkeit stellt sich oft nicht nur die Frage nach dem richtigen Pflegedienst, sondern auch viele begleitende Themen müssen geklärt werden. So sind z. B. Fragen nach einem Hausnotrufsystem, einem Menüservice (Essen auf Rädern) oder Pflegehilfsmitteln - wie Pflegebett oder Badewannenlifter - zu klären. Durch weitere Dienstleistungen des DRK und ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern bieten wir Ihnen alle Themen rund um die Pflege Zuhause aus einer Hand. So haben Sie nur einen Ansprechpartner und alle notwendigen Maßnahmen können innerhalb kürzester Zeit in die Wege geleitet werden. Dabei haben Sie immer die freie Wahl für einen konkreten Anbieter.