Sie benötigen Unterstützung im Alltag oder Entlastung bei der Haushaltsführung? Gerne bieten wir Ihnen folgendes an:
Unsere konkreten Leistungen entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Sollten Sie über die Pflegeversicherung in einen Pflegegrad (1-5) eingestuft sein, kann die Pflegekasse im Rahmen des monatlichen Entlastungsbeitrags u. a. Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Auch andere Finanzierungsmöglichkeiten z. B. über Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege oder eine private Beauftragung sind möglich. Auch ist die private Beauftragung ohne vorliegen eines Pflegegrades möglich. Die Kostensätze unterscheiden sich je nach Auftragsgrundlage.
Gerne erstellen wir hierzu ein individuelles Angebot und beraten Sie zu den Finanzierungsmöglichkeiten.