Größe und Zimmer
Das Erdgeschoss umfasst 462,12 m² inkl. Terrasse und bietet 11 Plätze.
Im 1. Obergeschoss stehen auf 459,64 m² inkl. Balkon ebenfalls 11 Plätze zur Verfügung.
Alle Zimmer sind Einzelzimmer mit eigenem Bad/WC, mind. 20 m² groß und unmöbliert.
Betreuung und Pflege

Unsere Mieter*innen werden in der Wohngemeinschaft durch Betreuungskräfte vor Ort betreut, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Pflegerische Leistungen finden ergänzend zur Betreuung statt. Der genaue Umfang der pflegerischen Versorgung wird mit unserem ambulanten Pflegedienst vereinbart. Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse.
Mitwirkung von Angehörigen und gesetzlichen Vertreter*innen
Für ein möglichst selbstbestimmtes Leben „wie zu Hause“ ist das aktive Mitwirken unserer Mieter*innen, ihrer Angehörigen und ihres sozialen Umfeldes ein wichtiger Punkt. Dieses Zusammenspiel aller Beteiligten steht im engen Zusammenhang mit der Sicherstellung und dem Umfang der individuellen Betreuung und pflegerischen Leistung.
Das aktive Mitwirken umfasst z. B. die individuelle Kommunikation mit und die Begleitung zu Ärzt*innen, das Beschaffen von Medikamenten, Rezepten oder Hilfsmitteln. Auch die persönliche Ausgestaltung und Pflege des gemieteten Zimmers in der Wohngemeinschaft gehören dazu, ebenso wie Aktivitäten außerhalb der Wohngemeinschaft, sofern unsere Mieter*innen diese nicht selbständig durchführen können.
Falls unsere Mieter*innen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter*innen nicht aktiv die Erledigung der erforderlichen Dinge oder die Pflege des Zimmers übernehmen können, ist es möglich diese Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst des DRK hinzu zu buchen.
Versorgungsanspruch und Versorgungsgrenzen
Die Versorgung unserer Mieter*innen übernehmen wir gerne bis zum Ende des letzten Lebensabschnitts und ermöglichen ihnen – mit der wertvollen und unverzichtbaren Mithilfe ihrer Angehörigen – ein würdevolles Leben bis zuletzt.
Allerdings sind unserer Versorgung in den Wohngemeinschaften auch Grenzen gesetzt. Diese sind beispielsweise erreicht, wenn bei unseren Mieter*innen eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt. Des Weiteren ist eine Grenze erreicht, wenn die Versorgung unserer Mieter*innen nur noch durch die durchgängige Anwesenheit einer Pflegekraft gesichert ist, z. B. im Falle einer 1-zu-1 Betreuung, Beatmung oder Intensivpflege. Wenn einer der genannten Fälle eintreten sollte, planen wir – mit den Angehörigen gemeinsam – eine individuelle Lösung und unterstützen bei allen notwendigen Schritten.
Finanzierung
Die Finanzierung basiert auf 3 Säulen: die Miete, die Betreuung und die Haushaltskosten. Eine weitere Säule ist ggf. die Pflege. Die Pflegeleistungen werden in der Regel durch die Pflegekasse übernommen.
Der Mietpreis beträgt 6,90 €/m², zzgl. Nebenkosten. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist zwingend erforderlich. Die Kaution beträgt 2 Monatsmieten. Die Vermietung erfolgt durch die DRK Münster gemeinnützige Pflege und Service GmbH.
Falls das eigene Einkommen oder Vermögen nicht zur Kostendeckung der Miete und der Betreuungspauschale ausreichen, besteht die Möglichkeit, ergänzende Leistungen der Stadt Münster in Anspruch zu nehmen. Weiterhin haben Sie Anspruch auf die Zahlung eines sogenannten Wohngruppenzuschlags bei der Pflegekasse. Bei allen Fragen zur Betreuung, Miete, zum Wohnberechtigungsschein, zur Pflege und zu Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen wir Sie gern.
Sprechen Sie uns an!