





Fachkräfte aus Institutionen der Stadt Münster und/oder der Region, die mit dem Thema Kindeswohlgefährdung, -misshandlung und –vernachlässigung befasst sind (Schulen, Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen, Ärzt*innen, Ämter für Kinder, Jugendliche und Familien, Polizei, Justiz)
Diese Leistungen gewähren wir nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).