Diagnostik, Beratung und Therapie

für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 16)

Klient*innen / Auftraggeber:

  • Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen / bedroht sind, ihre Sorgeberechtigten und Erziehenden sowie Fachpersonal der Jugendhilfe, Medizin, Psychotherapie und Justiz.

   
Ziele:

  • Erstabklärung und ggf. Empfehlung weiterer diagnostischer / therapeutischer Maßnahmen
  • Erste Evaluation von Verdachtsmomenten in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung


Arbeitsformen:

  • Einzel- und Familiengespräche
  • Vorgespräche mit bisher beteiligten Fachpersonen, -institutionen
  • Sichtung und Würdigung von Vorbefunden
  • Fachgespräche, Hilfeplangespräche

     

für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)

Klient*innen

  • Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen oder bedroht sind sowie ihre Eltern und Erziehenden.

   
Ziele:

  • Verdachtsabklärung und Evaluation in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung
  • diagnostische Abklärung von Befindlichkeit, Ressourcen und Hilfebedarf des Kindes/Jugendlichen und des Bezugssystems
  • Beratung und therapeutische Hilfe entsprechend den Ergebnissen der Diagnostik zur Bewältigung der u. U. traumatisierenden Misshandlungs- und Vernachlässigungserfahrungen
  • Bei Trennung des Kindes/Jugendlichen von der Ursprungsfamilie: Klärung der Beziehungen und Bindungen zur Herkunftsfamilie, langfristig: Psychische Stabilisierung des Kindes und der Familie
      

Voraussetzungen von Klient*innen, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen:

  • Kinder und Jugendliche, die zur Diagnostik und längerfristiger Beratung/Therapie in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/ Erziehende) begleitet werden.
  • Eltern und Erziehende müssen zur Mitarbeit bereit sein. Die Form dieser Mitarbeit wird im diagnostischen/ therapeutischen Prozess mit den Familien ausgehandelt. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.
  • Zeigen sich Eltern/Erziehende trotz entsprechender Gespräche nicht zur Mitarbeit bereit und/oder in der Lage, kann das Angebot der Ärztlichen Kinderschutzambulanz nicht greifen. In diesem Fall sind gemeinsam mit der Familie und ggf. dem KSD andere, angemessene Hilfen zu überlegen.
     

Arbeitsformen:

  • Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen psychodiagnostischen Verfahren), besonders in den Bereichen:
    • klinische Diagnostik
    • Persönlichkeitsdiagnostik
    • Intelligenz/Leistungsdiagnostik
  • kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
  • Einzeltherapie
  • Familientherapie
  • Psychoedukative Gruppenarbeit mit Kindern und Eltern für sexuell misshandelte Kinder und Jugendliche
  • Fachgespräche
  • Hilfeplangespräche
     
für sexuell misshandelnde Kinder und Jugendliche und ihre Familien (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)

Klient*innen:

  • Kinder und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und deren Familien bzw. Erziehende.

Ziele:

  • Psychologische, ggf. kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik unter besonderer Berücksichtigung der sexuellen Auffälligkeiten und ihres Stellenwertes in der biographischen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
  • Einschätzung möglicher Rückfallgefährdung, Risikobeurteilung
  • Entwicklung eines Behandlungssettings und -planes, gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen, den Eltern/Erziehenden, dem Gericht und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, ggf. Überweisung in eine stationäre medizinische Einrichtung oder Stellungnahme zur evtl. Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe
  • Thematisierung und Bearbeitung der den sexuellen Auffälligkeiten zugrunde liegenden Konflikte des Kindes/Jugendlichen, gemeinsam mit seinen Eltern/Versorgern
  • Entwicklung alternativer Verhaltensstrategien mit dem Kind/Jugendlichen
  • Entwicklung erzieherischer Handlungsstrategien mit den Eltern/Erziehenden
  • Bearbeitung der Konsequenzen der sexuellen Übergriffe im sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen (Schule, Freizeit, etc.)
  • langfristig: möglichst Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe (beziehungsweise Straftaten) durch den Jugendlichen und seine psychische Stabilisierung
     

Voraussetzungen für Klient*innen:

  • Kinder- und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz zur Diagnostik/ Beratung/Therapie vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/Erziehenden) begleitet werden. Eltern/Erziehende müssen zur Mitarbeit am diagnostischen/therapeutischen Prozess bereit sein. Dazu gehört auch – gegebenenfalls nach entsprechenden Vorgesprächen in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz – die Bereitschaft der Eltern/Erziehenden mit dem KSD zusammen zu arbeiten – und die dem Kind/Jugendlichen zur Last gelegten sexuellen Übergriffe dem KSD gegenüber zu öffnen. Im Fall von strafmündigen, rechtskräftig verurteilten Jugendlichen versteht sich die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Jugendgerichtshilfe, Eltern/Erziehenden und Ärztlicher Kinderschutzambulanz von selbst. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.
     

Arbeitsformen:

  • psychologische Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen Verfahren), vorwiegend in den Bereichen:
    • klinische Diagnostik
    • Persönlichkeitsdiagnostik
    • Intelligenz und Leistungsdiagnostik
  • spezifische Diagnostik der sexuellen Auffälligkeiten
  • bei Bedarf kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
  • Einzeltherapie
  • Familientherapie
  • Gruppentherapie
  • Fachgespräche
  • Hilfeplangespräche

  

Diese Leistungen gewähren wir nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).